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Auf diesen Bericht fand die General-Postdirektion nichts zu erinnern. Der Postkommissar erhielt den Auftrag, „die Postkollektion in Schieder fortwährend im Auge zu behalten und dem Dose die genaue Befolgung der diesseitigen Vorschriften nachdrücklichst einzuschärfen". Durch die Einstellung tüchtiger Gehilfen, zu denen seit Oktober 1868 auch der später mehr als 40 Jahre als Postverwalter in Schieder tätige Orts-Postgehilfe Mönnig zählte, normalisierten sich die Verhältnisse, und so ergaben sich in der Folge keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Dienstvorschriften. Lediglich am 24. September 1869, bereits in der nachtaxisschen Zeit, teilte die Oberpostdirektion in Minden Dose mit, daß bei Ankunft der Personenpost von Bückeburg nach Höxter am 6. September um 10 Uhr abends weder ein Beamter noch ein Unterbeamter zur Stelle gewesen sei, um die Expedition zu beaufsichtigen und den Postwagen zu schließen.
Die Posthauslaternen hätten nicht gebrannt und der Postgehilfe Wolf sei verspätet in Zivilkleidern er­schienen. Für die strikte Einhaltung der Vorschriften sei der Postexpediteur verantwortlich, weshalb der­selbe mit einer Ordnungsstrafe von 20 Silbergroschen belegt werde.
Die Entlohnung
Die Verwalter der taxisschen Poststellen bezogen ein Reineinkommen (Fixum), daneben einen Amts­kostenbeitrag und Nebeneinkommen wie Bestellgelder, Personen-Einschreibgebühren und andere. Die am 1. Januar 1852 eingeführten Freimarken waren nur eine Gebühr für die Beförderung der Briefe, die Empfänger hatten darüber hinaus ein Bestellgeld von einem viertel bis einem halben Silbergroschen zu zahlen. Diese Bestellgelder flössen bis 1863 den Postverwaltern zu. Bei der Entwertung der Freimarken hatte Schieder einen Ringstempel mit der Ortsnummer 329 innerhalb der insgesamt 424 Nummern des taxisschen Poststellenverzeichnisses zu benutzen. Da die Höhe der Entlohnung im allgemeinen vom Um­fang der Leistungen einer Poststelle abhängig war, wozu unter anderem das Aufkommen aus Freimarken­verkäufen und das Passagiergeld zählten, war verständlich, daß Dose anfänglich nur geringe Bezüge hatte. Er erhielt im ganzen jährlich nur 31V2 Rth., wovon 10 Rth. auf Miete und 7lhi Rth. auf Pack-und Schreibmaterialien
entfielen. Davon hatte er noch den Zusteller zu entlohnen, wenngleich ihm hierfür die Bestellgelder zur Verfügung standen. Dose hatte im Bestelldienst zuerst einen älteren Mann gegen Kost und Lohn beschäftigt, kam aber besser auf seine Rechnung, als er im Jahre 1855 den aus Schwalen-berg stammenden, damals erst fünfzehnjährigen Briefträger Voigt einstellte. Postkommissar von Laß­berg lernte Voigt in Schieder persönlich kennen und war so von ihm beeindruckt, daß er seiner vorgesetzten Behörde mitteilte, dieser junge Mann sei solide und achtsam, er bestelle prompt und lese, schreibe und rechne gut. Er verspreche, ein guter Postgehilfe zu werden.
Der Postkommissar setzte sich wiederholt für die Aufbesserung der Bezüge Doses ein und erreichte schließlich im Jahre 1863 ein Fixum von 40 Rth., einen Amtskostenbeitrag von 15 Rth. und Nebenbezüge von 81 Rth. und 23 Silbergroschen. Die von der General-Postdirektion verlangte Einstellung eines quali­fizierten Postgehilfen war für Dose Anlaß, ein Gesuch um weitere Aufbesserung seiner Bezüge vorzu­legen. Der Postkommissar befürwortete das Gesuch mit der Begründung, ein Jahresfixum von 40 Rth. entspreche offensichtlich nicht den gegebenen Verhältnissen.
Die Postverwaltung ließ nunmehr den Umfang des Postdienstes in Schieder prüfen. Es wurde festgestellt, daß in den letzten vier Quartalen 1863/64 folgende Sendungen während einer Woche zur Abfertigung gekommen waren: 302 portopflichtige und 73 portofreie Briefpostsendungen, weiter 151 Fahrpostsen­dungen. Von 4.30 früh bis 8.30 abends waren sechs Fahrposten abzufertigen. Auf Grund dieser Fest­stellungen wurde vorgeschlagen, das Jahresfixum auf 100 Rth., den widerruflichen Amtskostenbeitrag auf 30 Rth. und die Nebenbezüge auf 64 Rth. 23 Sgr. zu erhöhen. Das geschah denn auch am 21. Juni 1864 durch allerhöchste Verfügung des Fürsten von Thurn und Taxis.
Nach dem Vertrag vom 28. Januar 1867 gingen auch die taxisschen Posten in Lippe auf Preußen über. Carl Dose wurde Postexpediteur statt unter Taxis Postkollekteur. Der Übergang auf Preußen führte zur Einführung preußischer Grundsätze in den Postdienstbetrieb, was nicht ohne Einwirkung auf die Entlohnung des Postpersonals blieb. Aufgefordert, für die Zeit vom 1. 1. bis 31. 10. 1867 seine Ein­nahmen und Ausgaben zu melden, gab Dose am 10. Dezember 1867 Einnahmen von 231 Rth. 11 Groschen und 9 Pfennigen an, Ausgaben von 291 Rth. und 20 Groschen. Er hatte also einen Zuschuß von 60 Rth., 8 Groschen und 3 Pfennigen geleistet. Sein Gehalt bezifferte er für die genannte Zeit mit 83 Rth. und 10 Groschen, die Kosten der Unterhaltung des Postexpeditionsgehilfen mit 133 Rth. und 10 Groschen. Daraufhin wurden am 25. Januar 1868 160 Rth. Gehalt bewilligt, die Miete auf 20 Rth. und die Ver­gütung für Bürokosten auf 40 Rth. erhöht. Die anfallenden Gebühren für die Bestellung von Paketen, Geldern und Zeitungen sollten für die Entlohnung eines Unterbeamten, also eines Briefträgers, belassen werden. Dose war aber noch nicht zufrieden. Er teilte der Oberpostdirektion in Minden am 18. März mit, daß in der Entlohnungs-Neuordnung nichts für die Unterhaltung eines Unterbeamten vorgesehen sei, während er bei Taxis dafür 40 Rth. erhalten habe. Der Unterbeamte müsse die ganze Nacht zur Hand sein. Die Passagierstube sei bis nachts 12 Uhr zu heizen und zu beleuchten, da der Dienst fast ununter­brochen von morgens 4.30 bis 12 Uhr nachts dauere. Die Direktion möge ermessen, welche Kosten da­durch im Postbüro entständen. Die Antwort der Postbehörde besagte, daß das festgelegte Gehalt, die Miete und die Bürokostenentschädigung für die Verhältnisse in Schieder sehr reichlich bemessen seien. Die für die Entlohnung eines Unterbeamten aufkommenden Gebühren habe er doch selbst mit 37 Rth. im Jahr veranschlagt. Nach einer Aktennotiz wurde das Gehalt Doses ab 1. Januar 1869 von 160 auf 180 Rth. und ab 1. Mai 1869 auf 192 Rth. erhöht.
Allen Gehalts- und Entschädigungserhöhungen gingen jeweils eingehende Feststellungen über die Preis­situation in Schieder voraus. Amtmann Ernst hatte die ortsübliche Miete für die von der Post benutzten Räume - Expeditionszimmer, Pack- und Schlafraum - mit 50 Rth. genannt. Er gab auch die zu zah­lenden Preise für Petroleum, öl, Holz und Steinkohlen an. Ein Revisor beantragte, die Miete von 20 auf 40 Rth. zu erhöhen. Dose war aber auch damit nicht zufrieden und forderte 60 Rth. mit der Be­gründung, daß ihm bei den Besprechungen über den von ihm zu finanzierenden Postanbau eine Miete von 60 Rth. in Aussicht gestellt sei. Für diesen Anbau habe er bereits 1600 Rth. gezahlt. Sein Gehalt wurde ab 1. Januar 1870 auf 210 Rth. erhöht, die Miete nach Bezug der neuen Postdiensträume auf 60 Rth. Dose fand das Gehalt aber immer noch unzureichend, weshalb er am 31. Mai 1870 seinen Posten als Postexpediteur niederlegte.

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