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1721 übernahm der Barntruper Amtmann Ribbentrop die Führung der Schiederschen Amtsrechnung. Vom Beginn seiner Pachtung ab scheinen bis 1789 die Meiereipächter auch zugleich Amtmann und Schreiber in einer Person gewesen zu sein. Ribbentrop erhielt für die Rechnungsführung jährlich 20 Taler. Bis zu Casparis Zeiten erhöhte sich die Entschädigung auf 40 Taler. In dem Entwurf eines zweiten Pachtvertrages für die Periode ab 1789 heißt es: „daß Pächter bisher die Kontribution und Renten des Amts Schieder gegen ein Gehalt von 40 Rthlr erhob, welches aber in Zukunft von dem dortigen Beamten geschehen und also cessieren kann". Amtsverwalter zwischen 1739 und 1789:
1739—1748    Amtsrat Ribbentrop
1748—1757    Amtsverwalter Falckmann
1757—1766    Amtsrat Voigt
1766—1769    Amtsverwalter Deichmann
1769—1778    Amtsverwalter Köhler und die
Amtsverwalterin verwitw. Köhler, (1778) verheiratete Bestenbostel
1778—1789 Amtmann Caspari
Die „Carte Geographique du Comte de Lippe" (Geographische Karte der Grafschaft Lippe) von Georg Friedrich Lotter aus dem Jahre 1762 zeigt nicht 2 Ämter Blomberg und Schieder, sondern faßt beide unter dem Namen „Bailliage de Blomberg" (Amt Blomberg) zusammen. Jemand, der mit den örtlichen Ver­hältnissen nicht vertraut war, konnte damals zu der Meinung kommen, es gebe nur ein Amt Blomberg. Blomberg hatte ein vollständiges Amtspersonal mit Amtmann, Amtsschreiber und Amtsdienern. Die Volks­zählungen wurden von dort durchgeführt, und bis auf wenige Ausnahmen ging auch der gesamte Schrift­verkehr nach Bückeburg über Blomberg. Wahrscheinlich bestand in Bückeburg die Absicht, Blomberg zum Oberamt zu erheben, in den Populationen findet sich sogar schon der Titel Oberamt Blomberg. Die begin­nende Teilung der Ämter entzog diesen Plänen die Grundlage.
Herrschaftswechsel im 18. Jahrhundert
Nach dem Tode Graf Hermanns zu Schieder-Schwalenberg blieben als lippische Nebenlinien Brake und Alverdissen. Die Grafen von Alverdissen wurden durch Erbschaft Herren eines Teils der Grafschaft Schaum­burg, als 1640 der letzte Schaumburger Herrscher starb und seine Mutter, eine Schwester der lippischen Grafen, den Alverdissern ihr Land vererbte.
Die Landgrafen von Hessen machten jedoch ebenfalls Rechte auf Schaumburg geltend. In schwierigen Aus­einandersetzungen, zuletzt 1647 während der Friedensverhandlungen zum Abschluß des 30jährigen Krieges in Münster, einigte man sich dahin, daß die Grafschaft Schaumburg beiden Fürstenhäusern eigen sei, nun aber in zwei Teile ginge und Alverdissen von Hessen mit einem Teil belehnt werde. Graf Philipp erhielt die westliche Grafschaft mit Bückeburg, Hessen behielt den von Rinteln nach Osten gelegenen Teil. Hes­sisch Oldendorf erinnert noch an diese alten Verhältnisse. Die Alverdisser nannten sich von da an Grafen zu Schaumburg Lippe Alverdissen.
Graf Philipp (1681 gestorben) hatte 1668 testamentarisch seinen Sohn Friedrich Christian zum kommenden Landesherrn bestimmt und den zweiten Sohn Philipp Ernst mit Alverdissen als Paragium bedacht. Friedrich Christian ließ sich 1687 vom Kaiser das Primogeniturrecht bestätigen. Sein Bruder wurde im 26. Lebensjahr geisteskrank und vom Kaiser unter die Vormundschaft des Landgrafen von Hessen gestellt. 1709 starb mit Ludwig Ferdinand die Braker Linie aus. Graf Friedrich Adolph zu Detmold hielt sich nach dem lippischen Primogeniturrecht als erster erbberechtigt und nahm, um allen „sonst schädlichen Weitläufig­keiten" zuvorzukommen, die Braker Ämter Brake, Barntrup, Blomberg und Schieder in Besitz. Gerüchtweise war ihm nämlich bekannt geworden, daß die Schaumburg Lipper das gleiche tun wollten. Gleichzeitig ersuchte er das kaiserliche Gericht in Wien, den Reichshofrat, ihn im Besitz zu bestätigen und erbot sich dabei, sich in Konferenzen mit dem Miterben auseinanderzusetzen. Wien bestätigte in einem Beschluß vom 12. März 1709 die Detmolder „manutenenz", machte aber zur Auflage, die Gegenseite zum Mitbesitz zuzulassen und innerhalb von 2 Monaten darzulegen, wie man sich mit den Bückeburgern verglichen habe. Die Proteste der betrogenen Erben blieben ohne Erfolg. Lediglich enthielt der Reichshofratsbeschluß vom 3. Mai 1709 die zusätzliche Verpflichtung, den Bückeburger Anteil an den Einkünften solange in Verwahrung zu behalten, bis die Sache rechtlich entschieden sein würde.
Graf Friedrich Adolph unternahm nichts, um die Erben zu befriedigen, als Landgraf Carl von Hessen sich 1714 beim Reichshofrat mit 2 Eingaben für die gräflichen Brüder einsetzte, hatten diese noch keinen Taler erhalten. Einigermaßen beunruhigt waren dagegen die Detmolder wegen des hessischen Militärs, das in­zwischen in Alverdissen einquartiert worden war und erst 1715 nach dem Ullenhauser Vergleich abzog. Es wurde ein endloser Prozeß. Nach 25 Jahren errang die Bückeburger Seite 1734 ihren ersten Erfolg. Aller­dings regierten inzwischen andere Herren (die ursprünglichen Gegner lebten nicht mehr), in Detmold war es jetzt Graf Simon Henrich Adolph, in Alverdissen Graf Friedrich Ernst und in Bückeburg Graf Wolfgang Albrecht.
Unter Androhung der Reichsexekution forderte der Reichshofrat Detmold auf, die Hälfte des Erbes heraus­zugeben und dazu die Hälfte aller Einkünfte seit der Inbesitznahme. Als die Detmolder Vormundschaftliche Regierung (Simon Henrich Adolph starb 1734) sich hinter Ausflüchten versteckte, setzte Wien den Nieder­rheinisch-Westfälischen Kreis in Aktion. Das war einer der 10 Reichskreise, nach der Regimentsordnung seit 1500 zur Erhaltung des Landfriedens beschlossen. Die kreisausschreibenden Fürsten als kaiserliche Kom­missare schössen allerdings über das gesteckte Ziel hinaus und übergaben 1737 den Bückeburgern alle vier Ämter. Brake kam nach 6 Jahren wieder zu Detmold. Als man von dort versuchte, auch aus dem Amt Barn­trup Kontribution und Soldatenschatz als landesherrliche Gefälle zu erhalten, wurden sie 1739 vom Reichs­hofrat abgewiesen, den Bückeburgern sicherte dieser gleichzeitig den vollen Schutz der kreisausschreibenden Fürsten bis zur völligen Bezahlung zu.
Moniert wurde dagegen das Verhalten der Bückeburger bei den Blomberger Vorkommnissen. Die Stadt selber gehörte dem Landesherrn, und so bedeutete es einen Übergriff auf fremdes Hoheitsgebiet, als die Bürger in altgewohnter Weise den Forellenbach außerhalb der Stadt zum Flachsrotten benutzten. Dabei v/aren sie von den Bückeburger Beamten vertrieben, und, als man dann rebellierend vor dem Bückeburger Försterhaus auftrat, verlegte Graf Albrecht Wolfgang seine Garde ins Schloß und ließ den Blombergern die Mühlen sperren und „dadurch die Stadt in Mangel und noth gesetzet worden". Das alles mißbilligte selbst der Kaiser im fernen Wien, und so mußte Bückeburg beide Maßnahmen wieder rückgängig machen. Im Stadthagener Vergleich von 1748 erhielt Detmold das Amt Barntrup zurück. Man setzte die Erstattungs­summe aus der 28jährigen Detmolder Nutzung der Ämter auf 100 000 Taler fest. Da erst 40 000 Taler abgetragen waren, blieben die Bückeburger Beamten weiter in Barntrup bis zur völligen Bezahlung. Im Besitz der Bückeburger waren jetzt noch die Ämter Blomberg und Schieder, die Meierei Siekholz und die „Bauerschaften Hiddensen und Winterberg". In bezug auf die Abgaben einigte man sich dahin, daß das gewöhnliche Judenschutzgeld von jährlich 8 Talern doppelt zu entrichten wäre, und zwar an den Landes­herrn und den Erbherrn, im übrigen der Erbherr im Genuß der Kontribution und des Soldatenschatzes bleiben sollte, der Landesherr Anspruch auf die Reichskreissteuer, die Fräulein-, die gräfliche Kollegial- und Hofgerichtssteuer und die Reichskammerzieler habe. Das Simplum der Reichskreissteuer betrug einschließlich des Anteils vom Amt Schieder in Friedenszeiten 600 Taler, in Kriegszeiten aber und wenn das Kontingent außer Landes ging, die doppelte Summe. Da Graf Wolf gang Albrecht 1748 starb, unterzeichnete sein Nach­folger Graf Wilhelm den Vergleich.
Für die Untertanen war es sicher nicht einfach, einzusehen, wieso man gleichzeitig „zween Herren dienen" könne. Und so stellten die Herren in zwei Konferenzen (Varenholz 1750 und Blomberg 1751) das Bedürfnis fest, die längst in Vergessenheit geratene Huldigung von 1655 durch eine neue Vereidigung aufzufrischen. Sie sollte in Blomberg stattfinden. Der Bückeburger Landdrost Gerstein ersuchte zu diesem Zweck den Magistrat, den Untertanen freien Durchzug durch das Stadtgebiet zu gewähren. Über die Vereidigung selbst erzählt ein (gekürzter) Bericht des Notars Johann Hermann Gillot:
So bin ich mit denen zur Huldigung bevollmächtigten Herren Commissariis, Herrn Cantzlar Cracau, Herrn Regierungsrath Meyer und Herrn Cantzlairath Grimmel von hier (Detmold) in einer Kutsche den Montag Nachmittag alß den 21ten ejusdem (May 1753) nach Blomberg gezogen, und ich vor des Herrn Bürgermeisters Piderit Behausung als meinem quartier abgestiegen, die Herrn Commissarien aber sind in des Landdrosten Herrn Gerstein dichte vorm Schloß belegene Behausung abgetreten, und daselbst logiret, worauf wir uns folgenden Morgens den 22. ejusdem gegen 10 Uhr in gedachter Gerstein-scher Behausung in die zur linken Hand an den Saal belegene Stube begeben, da dan der Herr Gerstein die Lippe-Schaumburgische Bediente in den Aemtern Blomberg und Schieder, welche den Eid abstatten sollten, nemlich den Herrn Oberförster Märtens zu Schieder, Hr. Oberförster Falkmann zum Siekholtz, Herrn Amtschreiber Hartmann, Hr. Amtsverwalter und Conductoren der Meierey Schieder und Blomberg Falkmann, Hr. Kämper und den Förstern zum Antenkrug sistirte, mit den Antrag, daß selbige alß honorationes beeidigt werden mögten. Mit den zurückgebliebenen Bedienten solte es so gehalten werden, alß wann sie würklich mit geschworen hätten. Darauf die Commis-sarii, sie könnten unmöglich davon abgehen, daß die erschienene Bediente mit sämmt-lichen Amtsunterthanen zugleich den Huldigungseid unter dem Freyen Himmel aus-schweren müßten, damit Sie aber vor den Gemeinen Unterthanen doch einen Vorzug hätten, so mögten Sie sich zur Lincken seite des Herrn Landdrost Gerstein rangiren. ... so sind die unterthanen derer Aemter Blomberg und Schieder mit ihrem Gewehr, Klin­genden Spiel und fliegenden 7 Fahnen eingerücket, und auf den Wüsten platz vor dem Schloße gestellet worden, worauf die Herren Commissarien insgesamt herunter gegangen und sich auf gedachten platz in die mitte des von den unterthanen formirten Viereck gestellet. Sodan hat mehr bemelter Herr Cantzlar Cracau folgende Rede etc. etc. (gehal­ten). (Nachdem über den Sinn des Eides, den Gehorsam der Untertanen und den Schutz des Landesherrn gesprochen war, beendete er seine Ansprache) . . . ihr müßet dem Landes­herrn und dem Erb Herrn Treu Hold und Gehorsam sein. Mit einem Wort ruffe ich euch zu: Gebet dem Landes Herrn, was des Landes Herrn ist, und dem Erb Herrn was des Erb Herrn. (Folgt der Wortlaut des an beide Seiten zu leistenden Eides, der vorgelesen und von den Untertanen) mit Hertz und Mund nachzusprechen (war). Nachdem nun solcher Eyd geleistet war, so ist in beyder Hochgräffl. Herrn Nahmen ein helles einmüthiges vivat erschollen und salve gegeben, auch sodan ordentlich vor derer Herren Commissarien quartier Herabgezogen. Worauf die Leute sich wieder aus dem Thor verfüget, und haben 36 Tonnen Bier so auf Verordnen der Herren Commissarien außer der Stadt gefahren waren in Vergnügen und Lust verzehret. Trotz der Konferenzen und Übereinkünfte lief der Prozeß ungehindert weiter. 1766 wären die Bückeburger geldlich befriedigt gewesen, doch dauerte es weitere 11 Jahre, bis der Reichshofrat die entsprechenden Fol­gerungen zog. 1777 erließ er ein „Fiat" gegen die Schaumburg Lippische Linie, der anderen Seite die Hälfte der Ämter Blomberg und Schieder zu räumen. In diesem Jahr starb Graf Wilhelm. Philipp Ernst von Alverdissen übernahm den Bückeburger Thron. Er hat wohl gehofft, durch hinreichende Einwendungen die Herausgabe der Ämter verzögern oder ganz unter­lassen zu können, war aber auch nicht sicher, ob vielleicht Detmold durch eine gewaltsame Okkupation sich sein Recht holen würde. Aus dieser nervösen Spannung erwuchs folgende Episode, die unter dem Namen „Beschützung der Ämter Blomberg und Schieder gegen Detmolder Invasion 1777" in die Akten ein­gegangen ist. Am 22. Dezember 1777 hielt sich der Blomberger Amtsschreiber Hartmann in Großen-marpe auf, um Korn zu vermessen. Dabei erzählten ihm die Leute, in Detmold sei gestern abend der Befehl ausgegeben, wonach sämtliche Militärs sich an diesem Morgen auf dem Schloß einzufinden hätten. Mit einem Eilboten schickte Hartmann die Nachricht nach Blomberg. Amtmann Berger, aufs höchste beunruhigt, gab sie an den Kommandanten Hauptmann Ruxleben weiter. Dieser ließ 20 Mann Beurlaubte auffordern, beim ersten Kanonenschuß nach Blomberg zu eilen. An die Dörfer erging die Order, sich zur Wehr zu setzen, sobald fremde Truppen einmarschieren würden. Gleichzeitig wurde ein Bote mit einem Brief nach Alverdissen losgeschickt. Nachmittags um ein Viertel nach 2 Uhr traf er dort ein. Schon um halb drei ritt der Ackerhofmeister Jürgensmeier von Alver­dissen weiter nach Bückeburg. Abends 8 Uhr hatte Graf Philipp Ernst den Brief in Händen.





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