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Der Krug später "Deutsches Haus"       1817 1945
Am 29. Juli 1899 erteilte die Kammer die Genehmigung zur Übertragung des Kruges auf Carl Hölting aus Dungelbeck bei Peine. Obwohl von Beruf Zimmermann, erwies sich Carl Hölting als Wirt so tüchtig, daß der von ihm in „Deutsches Haus" umbenannte Krug mit zuletzt 35 Betten zu einem der ersten Fremdenhäuser in Schieder wurde. 1918 wählte man Carl Hölting zum Gemeindevorsteher. Als er 1928 sein Haus an seinen Sohn Karl übergab, konnte er sich ganz dem Vorsteheramt widmen. Er war eine der Persönlichkeiten, denen Schieder seinen Aufstieg zum Luftkurort von heute verdankt. Als 74jähriger mußte er den Untergang des Deutschen Hauses miterleben. Die Amerikaner standen am 5. April 1945 vor Schieder. Da der Nieseübergang durch eine Panzersperre blockiert war, beschossen feindliche Geschütze das Dorf. Dabei gingen 3 Häuser in Flammen auf, das Deutsche Haus, Scheibach Nr. 13 und Plöger Nr. 14 neben der Skidrioburg.
Das Gasthaus zum Fischanger
1819 bat der Waldschütz Wennemann die Rentkammer um die Erlaubnis, in seinem im Vorjahre errich­teten Hause eine Wirtschaft anlegen zu dürfen. Er habe nicht auf gut Glück ein so teures Wohnhaus mit geräumiger Stallung in so weiter Entfernung von anderen Menschen dicht an der Grenze gebaut, wenn er nicht die Zusicherung von Gerke gehabt hätte, daß ihm die Konzession zugestanden würde. Er versicherte auch, die Wirtschaft würde ihn nicht von seinen Dienstverpflichtungen abhalten, da seine Frau während seiner Abwesenheit sowohl die Wirtschaft führen wie auch das Chausseegeld erheben könnte. Solche leichten Geschäfte würden fast überall von Frauen verrichtet. Nach der Ablehnung durch die Kammer ver­suchte es Wennemann im nächsten Jahre noch einmal. Er bot für einen kleinen Handel mit Krämerwaren nebst Bier- und Branntwein verkauf jährlich 2llz Taler. Da auf Harzberg damals noch kein Laden bestand, glaubte er dort guten Absatz zu finden. Amtsrat Mücke befürwortete das Gesuch. Da Wennemann eine Stunde vom nächsten lippischen Orte entfernt wohne, könne die Wirtschaft der Moralität der Unter­tanen nicht nachteilig werden. Doch müsse man ihm wegen der Entlegenheit ein Herbergieren untersagen. Am 26. Oktober 1820 genehmigte die Kammer die Konzessionen für Laden und Wirtschaft. Wenne­mann wurde dabei auferlegt, auch mit inländischem Salz zu handeln und solches jederzeit zum Verkauf vorrätig zu haben. Alles Herbergieren verbot man ihm bei 5 Goldgulden Strafe.
1824 verlängerte man den Kontrakt für Mundhenk, fügte dabei aber die Bedingung an, bei Verlust der Konzession nicht mit Apothekerwaren zu handeln. Mundhenk vermerkte darauf, daß bei der isolierten Lage der Handel fast gar nichts einbringe, auch die Wirtschaft nur wenig zu bedeuten habe. 1829 wurde bei der Verlängerung der Konzession ein Hökerhandel nicht mehr genannt.
Bis 1862 begnügten sich die Wirte mit der Konzession zum Verkauf von Bier und Branntwein. Inzwischen hatte sich bei den durchfahrenden Fuhrleuten immer mehr das Bedürfnis gezeigt, im Fischanger auch zu übernachten. So stellte August Sasse einen Konzessionsantrag auf Herbergieren von Fuhrleuten.
Am 29. Dezember 1862 erschien der älteste Sohn des weiland Sasse vor dem Amt Schieder und erklärte, seine Mutter wünsche die Fortsetzung der Erlaubnis zum Versellen und gleichfalls die Verlängerung der seinem Vater erteilten Erlaubnis zum Beherbergieren von Frachtfuhrleuten, diese gegen 2 Taler. Die ge­samte Abgabe wurde daraufhin auf 5 Taler jährlich festgesetzt.
Inzwischen wird das Gasthaus zum Fischanger bereits in der dritten Generation von der Familie Mittel-göker geführt. Die Lage abseits vom großen Verkehr, einstmals ein Nachteil, hat das Haus zu einer beliebten Pension werden lassen.
Noch ist die Romantik im Fischanger nicht ganz ausgegangen. Ein Bild in der Gaststube erzählt von dem alten Zollhaus. Vielleicht berichtet der Wirt seinen Gästen auch heute noch die Geschichte von der Eulen­eiche gegenüber. Ich habe sie von dem 1929 pensionierten Förster Hasse aus Harzberg gehört. In den Jahren der Napoleonischen Kriege blieben auch unsere Orte nicht von Rekrutenaushebungen ver­schont. Aus dem Grenzdorf Harzberg hatte man junge Leute zu den Fahnen geholt. Es gefiel ihnen aber durchaus nicht in der Fremde, und so desertierten 2 der Rekruten und versteckten sich in den heimatlichen Wäldern. Ihre Angehörigen brachten ihnen Essen an den Fuß der Euleneiche. Einer der Ausreißer wurde durch Verrat wieder eingefangen. Sein Kamerad lief zwar bis zum Hirschsprung, um ihn wieder zu be­freien, doch waren Gefangener samt Schergen bereits verschwunden.
Das Gasthaus zum Nessenberg
Eigentlich gehört es gar nicht zu unserni Bereich und zählt schon zum Gemeindebezirk Wöbbel. Seitdem das Zollhaus aber Wirtschaft geworden war, hat es sich auch zu einem Ausflugslokal der Schiederaner her­ausgebildet. Es ist eng mit der Geschichte der Bahnlinie Schieder—Blomberg verwachsen. Letztlich soll nicht vergessen werden, daß in diesem Hause einmal die Lehrerkonferenz Nessenberg ihre Tagungen begann. Im Januar 1841 richtete der Chausseegelderheber Lüersen „bei der Nesselbrücke" ein Gesuch an den Fürsten um Erlaubnis, Bier ausschenken zu dürfen. Das Amt äußerte schwerste Bedenken. Einmal sei kein Mangel an Wirtschaften, da in Wöbbel und Schieder bereits 3 Krüge beständen. Weiter würde dem unmäßigen Branntweinsaufen durch eine neue Konzession Vorschub geleistet. Die isolierte Lage möchte dazu führen, daß Säufer und anderes liederliches Gesindel das Gasthaus zu nächtlichen Orgien benutzten. Auch habe der Supplikant wenig oder gar kein Vermögen, er sei als Persönlichkeit wenig zum Wirt geeignet, da man ihn als großen Verehrer erhitzender Getränke kenne.
Weil man auch wegen des künftigen Absatzes der herrschaftlichen Krugpächter in Wöbbel Sorgen hatte, wurde das Gesuch vom Fürsten abgelehnt.
Fast ein Jahrzehnt später meldete sich der Lüersen „zu Neßen" erneut bei der Kammer: „Fast täglich, besonders aber nachts, bitten Passanten bei Bezahlung des Chausseegeldes um ein Glas Bier oder Brannt­wein. Es hat mir oft sehr leid getan, einem maroden Wandersmann solche Bitte abschlagen zu müssen, weil ich nicht wohlhabend genug bin, dieselbe gratis zu erfüllen und zum Verkauf nicht das Recht habe. In Schieder wird wegen eines Glases Branntwein wohl oft vergebens angepocht, eine große Zahl, auch die Lemgoer Frachtwagen nach Steinheim, Nieheim usw., passieren den Schiederschen Krug nicht. Sie haben 4 Stunden zu fahren, bevor sie sich eines Glases Branntwein erfreuen können." Da das Amt seine Ansicht über Lüersen nicht geändert hatte, lehnte die Kammer wiederum ab. Der 1852 zum Chausseegelderheber ernannte Echterling hatte mehr Glück. Die Kammer empfahl auf sein Konzessionsgesuch die Erteilung der polizeilichen Erlaubnis. Sogar der Fürst selber gab mündlich Anweisung zur schleunigsten Beförderung. Es dauerte allerdings noch 2 Jahre, ehe die Genehmigung durch Kabinetts­order vom 25. 9. 1854 erfolgte, auch wurde Echterling jegliches Herbergieren untersagt. Nach Echterlings
Tode wurde die Konzession nicht erneuert, weil sich nach Amtsberichten im neuen Gasthaus Unordnungen gezeigt hatten und die Polizeikontrolle schwierig sei. Offenbar hat aber bei der Konzessionsverweigerung das gute Einvernehmen zwischen dem Krugwirt Dose und den leitenden Beamten beim Amt Schieder eine Rolle gespielt.
So mußten sich sowohl Wagner wie sein Nachfolger Brand mit den geringen Einnahmen aus der Zoll­erhebung hinbehelfen. Erst eine fürstliche Kabinettsorder von 1867 hielt es trotz der Bedenken des Amtes Schieder für zulässig, daß eine Konzession erteilt würde. Sie wurde Brand am 17. Januar 1868 auf 3 Jahre gegen eine Abgabe von 5 Talern postnumerando am Schluß jeden Jahres ausgefertigt. Brands Nachfolger Gees betrieb die Wirtschaft bis zum 1. Oktober 1897. Das Bauamt berichtete in diesem Jahre über den Nessenberg als eine viel besuchte Wirtschaft, der jedoch infolge des Bahnbaues Schieder—Blomberg fast aller Verkehr verlorengehen würde, wenn man hier nicht einen Haltepunkt einrichtete.



Quittung über das Kaufgeld für
das Chausseehaus Nessenberg

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